Compliance

KI-Telefonassistent und DSGVO: Was Unternehmen beachten müssen [2026]

Jonas Höttler10. Februar 20268 min

KI-Telefonassistenten revolutionieren die Unternehmenskommunikation: Sie nehmen Anrufe entgegen, qualifizieren Leads, buchen Termine und beantworten Kundenfragen - rund um die Uhr. Doch wer personenbezogene Daten am Telefon verarbeitet, muss die DSGVO einhalten. Und bei KI-Telefonie gibt es besondere Herausforderungen.

Dieser Leitfaden erklärt, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen für KI-Telefonassistenten gelten, welche Fallstricke es gibt und wie Sie Ihr Unternehmen rechtskonform aufstellen. Am Ende finden Sie eine praxistaugliche 10-Punkte-Checkliste.

Warum DSGVO bei KI-Telefonie besonders wichtig ist

Ein KI-Telefonassistent verarbeitet bei jedem Anruf eine Vielzahl personenbezogener Daten:

  • Stimme und Sprachmuster des Anrufers
  • Telefonnummer (oft mit Klarnamen verknüpft)
  • Gesprächsinhalte - vom Namen über Adressen bis zu Gesundheitsdaten
  • Metadaten wie Anrufzeitpunkt, Dauer und Häufigkeit
  • Transkripte der Gespräche

Hinzu kommt: Die Stimme einer Person ist ein biometrisches Datum im Sinne von Art. 9 DSGVO, sobald sie zur eindeutigen Identifizierung verwendet wird. Selbst wenn Sie keine Stimmbiometrie einsetzen, entstehen bei der Spracherkennung (Speech-to-Text) Transkripte, die personenbezogene Daten enthalten.

Das Risiko ist real: Datenschutzbehörden in Deutschland und der EU haben KI-Anwendungen verstärkt im Fokus. Bußgelder nach Art. 83 DSGVO können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Die relevanten Rechtsgrundlagen

Art. 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Für den Einsatz eines KI-Telefonassistenten brauchen Sie eine Rechtsgrundlage. In der Praxis kommen drei Varianten infrage:

RechtsgrundlageAnwendungsfallVoraussetzung
Art. 6 Abs. 1 lit. b - VertragserfüllungBestehende Kunden rufen an, um einen Vertrag zu erfüllen (Terminbuchung, Bestellstatus)Direkter Bezug zum Vertragsverhältnis
Art. 6 Abs. 1 lit. f - Berechtigtes InteresseErstanrufer, Lead-Qualifizierung, allgemeine AnfragenInteressenabwägung dokumentieren, Widerspruchsrecht sicherstellen
Art. 6 Abs. 1 lit. a - EinwilligungAufzeichnung des Gesprächs, Nutzung für KI-TrainingFreiwillig, informiert, widerrufbar

Praxistipp: Für die meisten Geschäftsszenarien reicht das berechtigte Interesse (lit. f). Dokumentieren Sie aber immer eine saubere Interessenabwägung.

Art. 13 DSGVO: Informationspflichten

Anrufer müssen wissen, dass sie mit einer KI sprechen und wie ihre Daten verarbeitet werden. Das ist in der Praxis eine der größten Herausforderungen, denn am Telefon können Sie keinen langen Datenschutzhinweis vorlesen.

Mindestinformationen zu Gesprächsbeginn:

  • Dass der Anrufer mit einem KI-System spricht
  • Name des Verantwortlichen (Ihr Unternehmen)
  • Zweck der Datenverarbeitung
  • Hinweis auf weiterführende Informationen (Website, Datenschutzerklärung)

Beispielansage:

"Willkommen bei [Firma]. Sie sprechen mit unserem KI-Telefonassistenten. Dieses Gespräch wird zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter [firma].de/datenschutz. Wie kann ich Ihnen helfen?"

Art. 22 DSGVO: Automatisierte Einzelentscheidungen

Wenn Ihr KI-Telefonassistent Entscheidungen trifft, die rechtliche Wirkung haben oder den Anrufer erheblich beeinträchtigen, greift Art. 22 DSGVO. Das betrifft etwa:

  • Automatische Ablehnung von Anfragen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen am Telefon
  • Einstufung in Risikoklassen

Empfehlung: Stellen Sie sicher, dass der Anrufer jederzeit einen menschlichen Ansprechpartner verlangen kann. So umgehen Sie die strengen Anforderungen von Art. 22.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wenn Sie einen externen KI-Telefonservice nutzen, handelt es sich in der Regel um eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Das bedeutet: Sie brauchen einen AVV.

Was muss der AVV regeln?

RegelungsbereichInhalt
Gegenstand und DauerWelche Daten werden wie lange verarbeitet?
Art und ZweckEntgegennahme von Anrufen, Transkription, Weiterleitung
Art der DatenStimmdaten, Telefonnummern, Gesprächsinhalte, Metadaten
Betroffene PersonenAnrufer, Kunden, Interessenten
UnterauftragnehmerSTT-Provider (z. B. Deepgram, Whisper), LLM-Anbieter, TTS-Provider
Technisch-organisatorische MaßnahmenVerschlüsselung, Zugriffskontrollen, Löschkonzepte
WeisungsbefugnisDer Verantwortliche bestimmt, was mit den Daten passiert

Unterauftragnehmer im Blick behalten

Ein KI-Telefonassistent nutzt typischerweise mehrere Dienste:

  1. Speech-to-Text (STT): Deepgram, Google Speech, Azure Speech, Whisper
  2. Large Language Model (LLM): OpenAI, Anthropic, Mistral, eigene Modelle
  3. Text-to-Speech (TTS): ElevenLabs, Azure TTS, Google TTS
  4. Telefonie-Infrastruktur: Twilio, Vonage, sipgate

Für jeden Unterauftragnehmer muss im AVV geregelt sein, welche Daten übermittelt werden und welche Garantien bestehen.

EU-Serverstandort: Pflicht oder Kür?

Die Rechtslage

Die DSGVO verbietet die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau nicht grundsätzlich - aber sie stellt hohe Anforderungen:

  • EU/EWR: Kein Problem, freier Datenverkehr
  • Angemessenheitsbeschluss (z. B. EU-US Data Privacy Framework): Übermittlung möglich, aber politisch umstritten
  • Standardvertragsklauseln (SCCs): Zusätzliche Garantien und Transfer Impact Assessment nötig

Praxisempfehlung

Für KI-Telefonie empfehlen wir dringend EU-Serverstandorte:

  • Sprachdaten sind besonders sensibel - sie enthalten biometrische Informationen
  • Latenz: EU-Server bedeuten geringere Latenz bei Echtzeitgesprächen
  • Rechtssicherheit: Kein Risiko durch sich ändernde Angemessenheitsbeschlüsse
  • Kundenvertrauen: "Daten bleiben in Deutschland/EU" ist ein Verkaufsargument

Gute Nachrichten: Viele Anbieter bieten inzwischen EU-Hosting an - von Azure und AWS in Frankfurt bis hin zu spezialisierten EU-Anbietern wie Hetzner oder OVH.

Informationspflichten: Den Anrufer richtig informieren

Am Telefon

Die Herausforderung: Am Telefon haben Sie nur wenige Sekunden, bevor der Anrufer genervt auflegt. Trotzdem müssen Sie informieren.

Best Practices:

  1. Kurze Ansage zu Beginn: KI-Hinweis + Verweis auf Website
  2. Opt-out-Möglichkeit: "Drücken Sie 1, um mit einem Mitarbeiter zu sprechen"
  3. Keine versteckte Aufzeichnung: Wenn das Gespräch gespeichert wird, vorher informieren

In der Datenschutzerklärung

Ihre Datenschutzerklärung auf der Website muss einen eigenen Abschnitt zum KI-Telefonassistenten enthalten:

  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Rechtsgrundlage der Verarbeitung
  • Welche KI-Dienste werden eingesetzt?
  • Wo werden die Daten gespeichert?
  • Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Widerspruch)

EU AI Act - zusätzliche Transparenzpflicht

Seit dem EU AI Act (in Kraft seit 2024, gestaffelte Anwendung) gilt: Nutzer müssen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Das ist für KI-Telefonassistenten besonders relevant und deckt sich mit der DSGVO-Informationspflicht.

Speicherfristen und Löschkonzepte

Grundsatz: Datensparsamkeit

Speichern Sie nur, was Sie brauchen, und nur so lange wie nötig.

DatenartEmpfohlene SpeicherfristBegründung
Gesprächsaufzeichnung (Audio)Sofort nach Transkription löschenNur für STT-Prozess nötig
Transkript30-90 TageFür Nachbearbeitung und Qualitätssicherung
Zusammenfassung/ErgebnisGemäß Geschäftszweckz. B. Termin im Kalender, Lead im CRM
Metadaten6-12 MonateFür Reporting und Optimierung
KI-TrainingsdatenNur mit EinwilligungArt. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO

Automatische Löschung einrichten

Verlassen Sie sich nicht auf manuelle Löschung. Implementieren Sie:

  • Automatische Löschjobs für Audio-Dateien nach STT-Verarbeitung
  • Retention Policies in Ihrem CRM/Ticketsystem
  • Regelmäßige Audits der gespeicherten Daten
  • Löschprotokolle als Nachweis der Compliance

Die 10-Punkte-Checkliste für DSGVO-konforme KI-Telefonie

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihren KI-Telefonassistenten datenschutzkonform einzusetzen:

1. Rechtsgrundlage dokumentieren

Halten Sie schriftlich fest, auf welcher Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO) Sie die Daten verarbeiten. Bei berechtigtem Interesse: Interessenabwägung durchführen.

2. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) prüfen

Bei systematischer Überwachung oder Verarbeitung besonderer Datenkategorien ist eine DSFA nach Art. 35 DSGVO Pflicht. KI-Telefonie kann darunter fallen.

3. AVV mit dem Anbieter abschließen

Prüfen Sie, ob Ihr KI-Telefonie-Anbieter einen DSGVO-konformen AVV anbietet. Achten Sie auf Unterauftragnehmer.

4. EU-Serverstandort sicherstellen

Stellen Sie sicher, dass Sprachdaten auf EU-Servern verarbeitet werden. Prüfen Sie auch die Unterauftragnehmer.

5. Transparenz am Telefon herstellen

Informieren Sie Anrufer zu Beginn des Gesprächs, dass sie mit einer KI sprechen und wo sie weitere Datenschutzinformationen finden.

6. Opt-out ermöglichen

Bieten Sie Anrufern die Möglichkeit, mit einem menschlichen Mitarbeiter zu sprechen.

7. Datenschutzerklärung aktualisieren

Ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung um einen Abschnitt zum KI-Telefonassistenten.

8. Löschkonzept implementieren

Definieren Sie Speicherfristen für Audio, Transkripte, Zusammenfassungen und Metadaten. Richten Sie automatische Löschung ein.

9. Technische Sicherheit gewährleisten

Verschlüsselung der Übertragung (TLS), Zugriffskontrollen, Logging und regelmäßige Sicherheitsprüfungen.

10. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aktualisieren

Nehmen Sie den KI-Telefonassistenten in Ihr Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) auf.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Keine KI-Kennzeichnung

Problem: Anrufer wissen nicht, dass sie mit einer KI sprechen. Lösung: Klare Ansage zu Gesprächsbeginn. Ab 2025 auch durch den EU AI Act verpflichtend.

Fehler 2: Audio-Dateien unbegrenzt speichern

Problem: Aufgezeichnete Gespräche liegen monatelang auf Servern. Lösung: Audio sofort nach Transkription löschen. Nur Transkripte mit definierten Fristen speichern.

Fehler 3: US-Provider ohne Absicherung nutzen

Problem: Sprachdaten werden an US-Server gesendet, ohne Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschluss. Lösung: EU-Provider bevorzugen oder zumindest Data Privacy Framework und SCCs sicherstellen.

Fehler 4: Kein Opt-out anbieten

Problem: Anrufer können nicht zu einem Menschen wechseln. Lösung: Immer eine Weiterleitung zu einem menschlichen Mitarbeiter ermöglichen.

Fehler 5: Datenschutzerklärung nicht aktualisiert

Problem: KI-Telefonie wird eingesetzt, aber in der Datenschutzerklärung nicht erwähnt. Lösung: Eigenen Abschnitt ergänzen mit allen relevanten Informationen.

Fazit: DSGVO-Konformität als Wettbewerbsvorteil

DSGVO-konforme KI-Telefonie ist kein Hexenwerk - aber sie erfordert sorgfältige Planung. Unternehmen, die Datenschutz von Anfang an mitdenken, profitieren mehrfach:

  • Rechtssicherheit: Kein Bußgeldrisiko, keine Abmahnungen
  • Kundenvertrauen: Transparenter Umgang mit Daten schafft Vertrauen
  • Wettbewerbsvorteil: "Made in Germany / DSGVO-konform" ist ein echtes Verkaufsargument
  • Zukunftssicherheit: Wer heute sauber aufstellt, ist auch für den EU AI Act gerüstet

Der Schlüssel liegt in der Kombination aus rechtlicher Sorgfalt und technischer Exzellenz. Wählen Sie einen KI-Telefonassistenten, der DSGVO-Konformität nicht als Hindernis, sondern als Qualitätsmerkmal versteht.

Weiterführende Ressourcen:

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